AGB – Dropit Productions GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie technische Planung, Aufbau, Betrieb und Abbau („Produktion").

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Dropit Productions GmbH (nachfolgend „Dropit“) im Bereich Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie technische Planung, Aufbau, Betrieb und Abbau („Produktion“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Dropit diesen schriftlich zustimmt.

2. Angebote, Vertragsabschluss, Gültigkeit

  1. Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme des Angebots (E-Mail ausreichend) oder durch schriftliche Auftragsbestätigung von Dropit.
  3. Typische Angebotsgültigkeit: 14 Kalendertage ab Angebotsdatum, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
  4. Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher USt, sofern nicht anders ausgewiesen.

3. Leistungsumfang, Änderungen, Mehrleistungen

  1. Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot/Auftragsbestätigung.
  2. Änderungen des Umfangs (z. B. zusätzliche Geräte, längere Betriebszeiten, zusätzliche Crew, geänderte Timings, zusätzliche Locations) gelten als Mehrleistung und werden nach Aufwand bzw. gemäß Preisliste nachverrechnet.
  3. Dropit ist berechtigt, technisch gleichwertige Komponenten zu liefern, sofern dies die vereinbarte Funktion/Qualität nicht beeinträchtigt.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (Venue/Produktion)

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und auf eigene Kosten bereit:

  • Zugang/Access-Zeiten, Ladezone/Zufahrt, Park-/Truckflächen
  • erforderliche Genehmigungen (Location, Behörden, Lärmschutz, etc.)
  • geeignete Stromversorgung und Infrastruktur gemäß Dropit-Spezifikation
  • sichere Arbeitsbedingungen, ggf. Stagehands/Stapler/Hubmittel nach Vereinbarung
  • verbindliche Timings (Load-in, Doors, Show, Curfew, Load-out)
  • einen verantwortlichen Ansprechpartner vor Ort mit Entscheidungsbefugnis

5. Zufahrt, Loading, Wartezeiten, Over-Time

  1. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung, verspäteten Access, unklare Zuständigkeiten oder Änderungen vor Ort können zu Wartezeiten führen.
  2. Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten, zusätzliche Crew-/Betriebszeiten sowie Nacht-/Feiertagsleistungen werden nach Aufwand verrechnet, sofern nicht im Angebot pauschaliert.

6. Technische Voraussetzungen: Strom, Infrastruktur, Sicherheit

  1. Der Auftraggeber stellt die im Angebot/Tech-Spec geforderte Stromversorgung (Einspeisung, Absicherung, Erdung, Verteilung) bereit.
  2. Entspricht die Infrastruktur vor Ort nicht den Anforderungen, ist Dropit berechtigt, Leistungen aus Sicherheitsgründen zu reduzieren/zu unterbrechen. Eine Preisminderung ist daraus nicht ableitbar; Mehraufwand wird nachverrechnet.

7. Rigging/Statik/Safety (bei hängenden Lasten & Bühnenaufbauten)

  1. Für Anschlagpunkte, Statik und Freigaben der Location ist der Auftraggeber bzw. die Location verantwortlich, sofern Dropit nicht ausdrücklich die Statik-/Rigging-Planung beauftragt wurde.
  2. Dropit kann Nachweise (z. B. Lastenpläne, Freigaben) verlangen und ist berechtigt, bei fehlenden Freigaben nicht zu riggen bzw. alternative Lösungen anzubieten (Mehrkosten möglich).
  3. Sicherheitszonen, Absperrungen und Zugangsbeschränkungen sind einzuhalten.

8. Outdoor/Wetter/Abbruchkriterien

  1. Bei Outdoor-Produktionen gelten sicherheitsrelevante Grenzwerte (z. B. Wind, Starkregen, Gewitter). Dropit kann Auf-/Abbau oder Betrieb unterbrechen/abbrechen, wenn Personen oder Material gefährdet sind.
  2. Der Auftraggeber sorgt für geeignete Rahmenbedingungen (z. B. Überdachung/Schutz, Bodenklasse, Drainage, Absperrungen) gemäß Abstimmung.
  3. Wetterbedingte Unterbrechungen begründen keine Preisminderung; Zusatzaufwand (z. B. zusätzliche Sicherungen, Umbauten, Mehrcrew) wird nach Aufwand verrechnet.

9. Vergütung, Anzahlung, Fälligkeit

  1. Sofern nicht anders vereinbart:
    • Projekte unter EUR 1.500: 100% Vorauszahlung zur Fixierung.
    • Projekte ab EUR 20.000: 50% Anzahlung, Restzahlung vor Event.
    • Dazwischen: Anzahlung nach Vereinbarung (typisch 30–50%) und Rest vor Event.
  2. Zahlungen sind ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug kann Dropit Leistungen zurückhalten.

10. Stornierung / Rücktritt durch den Auftraggeber

  1. Stornierungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend).
  2. Stornokosten beziehen sich auf den Netto-Auftragswert (sofern nicht anders vereinbart):
    • bis 30 Tage vor Event: 20%
    • 29–14 Tage vor Event: 40%
    • 13–7 Tage vor Event: 60%
    • 6–2 Tage vor Event: 80%
    • < 48 Stunden vor Event / No-Show: 100%
  3. Bereits angefallene Fremdkosten (z. B. Subrentals, Transporte, Genehmigungen, Personalbindungen) sind zusätzlich zu ersetzen.
  4. Bei Terminverschiebung kann Dropit Stornokosten ganz oder teilweise anrechnen, sofern Kapazitäten verfügbar sind; ein Anspruch darauf besteht nicht.

11. Ausfall, höhere Gewalt, behördliche Auflagen

  1. Bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnungen, Streik, Ausfall von Infrastruktur) haftet Dropit nicht für daraus entstehende Schäden.
  2. Der Auftraggeber trägt das Veranstaltungsrisiko; eine Event-/Ausfallversicherung wird empfohlen.

12. Haftung

  1. Dropit haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
  2. Keine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Haftung für Daten/Content (z. B. LED-Content, Zuspielung) liegt beim Auftraggeber, sofern Dropit nicht ausdrücklich Content-Produktion übernommen hat.

13. Vermietung: Gefahrübergang, Umgang, Diebstahl, Schäden

  1. Mietgegenstände bleiben Eigentum von Dropit.
  2. Der Auftraggeber haftet ab Übergabe/Access für Verlust, Diebstahl, Beschädigung, unsachgemäßen Gebrauch sowie Schäden durch Dritte.
  3. Der Auftraggeber stellt – sofern erforderlich – ausreichende Security/Bewachung (insb. über Nacht) sicher.
  4. Schäden sind unverzüglich zu melden. Reparatur-/Ersatzkosten werden nach Aufwand verrechnet.

14. Schutzzonen, Night-Lock & Afterhours-Access (Pro-Level)

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass FOH/Regie, Bühne, LED und sensible Technikbereiche während der gesamten Veranstaltung (inkl. Afterhours) vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.
  2. Sofern Equipment über Nacht/zwischen Produktionstagen in der Location verbleibt, sind Night-Lock/Absperrung sowie ein geregelter Schlüssel-/Access-Prozess sicherzustellen (wer hat Zugang, wer sperrt auf/zu).
  3. Schäden/Verluste durch unbefugten Zugriff oder fehlende Sicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

15. Schäden durch Publikum/Acts & Schutz sensibler Bereiche

  1. Der Auftraggeber sorgt für Schutzmaßnahmen (z. B. Absperrungen) für FOH/Regie, Bühne, LED und sensible Technik.
  2. Flüssigkeiten, Pyrotechnik/CO₂, Konfetti/Streamer, Stage-Diving oder vergleichbare Effekte sind nur nach vorheriger Abstimmung zulässig; daraus entstehender Reinigungs-/Reparaturaufwand wird verrechnet.

16. Zuspielung/Content/Deadlines (LED/Video/Audio)

  1. Sofern Dropit Zuspielung/Content-Handling übernimmt, sind Formate, Übergabewege und Deadlines einzuhalten.
  2. Dropit empfiehlt Testslots/Line-Checks; bei verspäteter Anlieferung oder fehlerhaften Files kann ein reibungsloser Ablauf nicht garantiert werden.
  3. Für vom Auftraggeber bereitgestellte Medieninhalte übernimmt Dropit keine Haftung.

17. Sound-Limits & Behörden

  1. Etwaige behördliche oder venue-seitige dB-Limits sind vom Auftraggeber vorab bekannt zu geben.
  2. Erforderliche Pegelreduktionen aus Auflagen begründen keine Preisminderung; zusätzlicher Aufwand (z. B. Messung, Umbau, zusätzliche Maßnahmen) wird nach Aufwand verrechnet.

18. Spesen, Catering & Unterkunft (Crew)

  1. Verpflegung/Catering: Bei Produktionen mit Crew-Einsatz stellt der Auftraggeber angemessene Verpflegung sowie alkoholfreie Getränke während Load-in, Showbetrieb und Load-out bereit. Alternativ kann eine Verpflegungspauschale vereinbart und verrechnet werden.
  2. Unterkunft/Hotel: Bei mehrtägigen Produktionen, sehr frühen Calltimes, späten Load-outs oder weiter Anreise stellt der Auftraggeber geeignete Unterkunft (typischerweise Einzelzimmer, venue-nah) bereit. Alternativ kann Dropit Unterkunft organisieren und nach Aufwand weiterverrechnen.
  3. Reise-/Nebenkosten: An-/Abreise, Parken, Maut, ggf. Transporte/Logistik sowie sonstige notwendige Nebenkosten werden gemäß Angebot verrechnet.
  4. Konkretisierung: Anzahl Crew, Pauschalen und Bedingungen werden im jeweiligen Angebot/Auftrag konkretisiert.

19. Dry Hire / Selbstabholung: Rückgabe im selben Zustand (Pro-Level)

  1. Bei Dry Hire und/oder Selbstabholung sind die Mietgegenstände vollständig, sauber und im selben Zustand zurückzugeben, wie sie ausgegeben wurden (inkl. korrekter Verpackung/Case-Ordnung).
  2. Insbesondere gilt: Kabel sind fachgerecht zu wickeln, korrekt zu sortieren und in die vorgesehenen Fächer/Cases zurückzulegen; Cases sind vollständig zu bestücken.
  3. Fehlende Teile (z. B. Kabel, Adapter, Safety, Rigging-Pins, Schrauben, Kleinteile) sowie Beschädigungen oder außerordentliche Verschmutzung/Unordnung werden nach Aufwand bzw. zum Wiederbeschaffungs-/Reparaturpreis verrechnet.
  4. Dropit ist berechtigt, für Prüfung/Sortierung/Reinigung eine Servicepauschale bzw. einen Stundensatz gemäß Angebot/Preisliste zu verrechnen.

20. Subunternehmer & Partner / Subrentals

Dropit darf zur Leistungserbringung Subunternehmer/Partner sowie Subrentals einsetzen. Dropit bleibt Vertragspartner des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

21. Abnahme/Übergabe & Mängelrüge

  1. Bei Übergabe/Abnahme (insb. Dry Hire) ist ein Funktionscheck durchzuführen.
  2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden schriftlich zu melden.

22. Foto/Video, Referenznennung, Vertraulichkeit

  1. Dropit darf Fotos/Videos der Produktion (ohne vertrauliche Inhalte) zu Referenzzwecken verwenden, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht.
  2. Event-/Venue-/Brand-Nennungen erfolgen nur nach Abstimmung.
  3. Vertraulichkeit/NDA nur, wenn schriftlich vereinbart.

23. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung auf der Website von Dropit. Personenbezogene Daten werden nur zur Vertragsabwicklung verarbeitet.

24. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von Dropit.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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