Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der DROPIT Productions GmbH für den Verleih, Bühnenbau und Verkauf von Event-Equipment
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der DROPIT Productions GmbH (im Folgenden „Anbieter“) und dem Vertragspartner (im Folgenden „Veranstalter“), insbesondere für den Verleih, Verkauf und Bühnenbau von Event-Equipment. Abweichende Bedingungen des Veranstalters, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1. Unverbindlichkeit der Angebote
Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen, Irrtümer und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die in Katalogen, auf der Webseite oder in sonstigen Unterlagen enthaltenen Informationen und Angaben wie technische Daten, Maße, Gewichte oder Abbildungen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Auftragserteilung durch den Anbieter zustande. Bis zur schriftlichen Bestätigung des Auftrags behält sich der Anbieter das Recht vor, Angebote ohne Angabe von Gründen zu widerrufen oder zu ändern.
2.3. Nachträgliche Änderungen
Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter, um rechtswirksam zu sein.
3. Leistungen des Anbieters
Der Anbieter stellt dem Veranstalter Event-Equipment zur Verfügung, übernimmt auf Wunsch den Bühnenbau und kann entsprechendes Equipment verkaufen. Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag.
4. Preise und Zahlungen
4.1. Preise
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro, sofern nichts anderes vereinbart wurde, und sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich im Vertrag aufgeführt sind, werden gesondert berechnet.
4.2. Zahlungsziel
Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Skonto oder sonstige Abzüge sind nicht gestattet.
4.3. Zahlungsverzug
Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Außerdem verliert der Veranstalter im Falle des Zahlungsverzugs alle gewährten Vergütungen wie Rabatte oder Abschläge. Diese werden in voller Höhe dem ursprünglichen Rechnungsbetrag zugerechnet.
4.4. Einbehalt oder Aufrechnung
Der Veranstalter ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, diese Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
5. Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen durch den Anbieter, insbesondere Anlieferung und Abholung, Montage sowie die Betreuung durch Fachpersonal, erfolgen gegen Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarung. Für den wirksamen Abschluss und den Inhalt dieser Vereinbarung findet § 2 Absatz 2.2 ebenfalls Anwendung.
Sofern die Höhe des Entgelts nicht gesondert vereinbart wurde, ist der Anbieter berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Entgelts zu verlangen, das sich nach dem üblichen Marktpreis für solche Leistungen richtet.
6. Gebrauchsüberlassung und Gewährleistung
6.1. Gebrauchsüberlassung
Der Anbieter verpflichtet sich, bei der reinen Anmietung (ohne Bedienungspersonal) die Vertragsgegenstände in einem zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand aus seinem Lager in Alland zu überlassen. Die Abholung und Rückgabe durch den Veranstalter kann nur während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 09:00 bis 17:30 Uhr) erfolgen.
6.2. Prüfungspflicht und Mängelrüge
Der Veranstalter ist verpflichtet, die Vertragsgegenstände bei Überlassung unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Veranstalter die Anzeige, gilt der Zustand der überlassenen Gegenstände als genehmigt. Spätere Mängel müssen unverzüglich nach deren Entdeckung gemeldet werden, andernfalls gilt auch in diesem Fall der Zustand als genehmigt.
6.3. Gewährleistung und Nachbesserung
Im Falle eines anfänglichen Mangels, der rechtzeitig angezeigt wird, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Wahl die Mängelbeseitigung durch Austausch oder Reparatur vorzunehmen. Ist eine Mängelbeseitigung nicht möglich, kann der Veranstalter eine angemessene Minderung des Entgelts verlangen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur bei wesentlichen und nicht behebbaren Mängeln möglich. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Veranstalter das Equipment ohne vom Anbieter empfohlenes Fachpersonal betreibt und der Mangel auf unsachgemäße Bedienung zurückzuführen ist.
6.4. Haftung des Veranstalters für Schäden
Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die während der Vertragsdauer an den überlassenen Gegenständen entstehen, unabhängig davon, ob diese durch den Veranstalter, dessen Personal, Dritte oder durch höhere Gewalt verursacht wurden. Dies gilt auch für Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder Missbrauch.
7. Haftung bei Verzögerungen im Aufbau
Der Anbieter verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen (z.B. Bühnenbau) innerhalb des festgelegten Zeitraums zu erbringen. Sollten unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, technische Störungen oder andere unverschuldete Umstände den rechtzeitigen Abschluss des Aufbaus verhindern, ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Eine Entschädigung des Veranstalters aufgrund verspäteter Fertigstellung ist ausgeschlossen.
8. Schadenersatz
8.1. Haftung des Anbieters
Sämtliche Schadenersatzansprüche des Veranstalters, insbesondere solche aus Unmöglichkeit der Leistung, Nichterfüllung, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem Handeln des Anbieters oder das Fehlen einer ausdrücklich schriftlich zugesicherten Eigenschaft der Vertragsgegenstände. Dies gilt auch für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden.
8.2. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet für vorsätzliche oder fahrlässige Schäden sowie für Schäden durch höhere Gewalt. Dies schließt auch das Verhalten von Subunternehmern, Künstlern, Musikern, dem Publikum oder sonstigen durch den Veranstalter involvierten Personen ein. Der Veranstalter haftet vollumfänglich für alle durch Dritte verursachten Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen.
9. Rücktritt und Stornierung
Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, sofern der Rücktritt schriftlich erfolgt. Bei Stornierung des Vertrages durch den Veranstalter gelten folgende Stornierungsgebühren:
- Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 % des vereinbarten Preises
- Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Preises
- Weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vereinbarten Preises
Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
10. Versicherung
Der Veranstalter ist verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz des gemieteten Equipments (z.B. gegen Diebstahl, Vandalismus, Schäden durch Dritte) während der gesamten Mietdauer zu sorgen.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
DROPIT Productions GmbH
Klausenweg 684
2534 Alland
Österreich
Telefon: +43 664 51 48 863
E-Mail: office(at)dropit.fm
Internet: https://dropit.fm
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Marc Hiedl
Registergericht: Landes- als Handelsgericht Wr. Neustadt
Firmenbuch-Nr: FN 516696y